26.08.2023 / Uhrzeit: 10:00 - 15:30

Teil 2.:

Teil 3.:

Teil 4.:

Grundlagen der Beamtenversorgung: Berechnung des Ruhegehaltes und der Hinterbliebenenversorgung

Das Seminar richtet sich sowohl an Berufsanfänger als auch an ‘pensionsnahe’ Jahrgänge und vermittelt die Voraussetzungen für den Anspruch und die Berechnung auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung in Nordrhein-Westfalen.

Die Versorgung von Beamten und deren Hinterbliebenen unterliegt – wie die gesetzliche Rentenversicherung – einem stetigen Wandel. Durch die Föderalismusreform fällt die Versorgung der Landesbeamten in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Die Höhe des Ruhegehaltes und die davon abgeleiteten Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung hängen prinzipiell von zwei Faktoren ab: Die letzten Dienstbezüge im aktiven Dienst und die zurückgelegten Dienstzeiten.

Während die Höhe der Dienstbezüge relativ einfach zu bestimmen ist, ist die Anrechenbarkeit von zurückgelegten Zeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes oft fraglich:

► Wie werden Beurlaubungen, Beschäftigungen in Teilzeit oder Kindererziehungszeiten beim Ruhegehalt berücksichtigt?

► Welche Zeiten vor der Verbeamtung werden angerechnet?

► Wie wirkt sich eine Pensionierung vor Erreichen der Altersgrenze aus (Stichwort: Versorgungsabschläge)?

► Welche Ansprüche haben Angehörige, wenn der Beamte stirbt?

► Und was gibt es im Scheidungsfall zu beachten?

Es wird ausreichend Gelegenheit zur Erörterung individueller Fragen gegeben.

Datum / Uhrzeit:

26.08.2023, 10:00 - 15:30 Uhr

Datum / Uhrzeit (2. Teil):

, - Uhr

Datum / Uhrzeit (3. Teil):

, - Uhr

Datum / Uhrzeit (4. Teil):

, - Uhr

Veranstaltungsart:

Präsenz

Veranstaltungsort:

PhV-Akademie, Graf-Adolf-Straße 84, 40210 Düsseldorf

Referent/in:

Marcus Droste
Diplom-Verwaltungswirt (FH), ist Sachbearbeiter für Grundsatzfragen Versorgung im Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV)

Referent/in:

Referent/in: