Grundlagen der Beamtenversorgung: Berechnung des Ruhegehaltes und der Hinterbliebenenversorgung

Die Versorgung von Beamten und deren Hinterbliebenen unterliegt – wie die gesetzliche Rentenversicherung – einem stetigen Wandel. Durch die Föderalismusreform fällt die Versorgung der Landesbeamten in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Die Höhe des Ruhegehaltes und die davon abgeleiteten Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung hängen prinzipiell von zwei Faktoren ab: Die letzten Dienstbezüge im aktiven Dienst und die zurückgelegten Dienstzeiten.

Während die Höhe der Dienstbezüge relativ einfach zu bestimmen ist, ist die Anrechenbarkeit von zurückgelegten Zeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes oft fraglich:

► Wie werden Beurlaubungen, Beschäftigungen in Teilzeit oder Kindererziehungszeiten beim Ruhegehalt berücksichtigt?

► Welche Zeiten vor der Verbeamtung werden angerechnet?

► Wie wirkt sich eine Pensionierung vor Erreichen der Altersgrenze aus (Stichwort: Versorgungsabschläge)?

► Welche Ansprüche haben Angehörige, wenn der Beamte stirbt?

► Und was gibt es im Scheidungsfall zu beachten?

Es wird ausreichend Gelegenheit zur Erörterung individueller Fragen gegeben.

Unsere Referenten

Marcus Droste

Marcus Droste, ist Sachbearbeiter für Grundsatzfragen Versorgung im Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV)

Datum / Uhrzeit:

9. April 2024, 16:00 bis 18:30

Veranstaltungsart:

Online

Preis:

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